Kündigung Jahreskartenvertrag

Reguläre Kündigung

Nach Ablauf des ersten Gültigkeitsjahres (12-Monatsfrist) kann ein Jahreskartenvertrag zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. des Monats beim entsprechenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Die Karte selbst muss bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an das ausstellende Verkehrsunternehmen zurück geschickt oder gegen Quittung abgegeben werden.

Außerordentliche Kündigung

Ändern sich die Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen, die die Jahreskarte betreffen, zum Nachteil des Kunden, kann der Jahreskartenvertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich gekündigt werden.
Die Kündigung ist möglich bis zum 10. des Monats, in dem die Änderung wirksam wird. In diesem Fall werden keine Nachforderungen erhoben.

Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Erhöhung des Jahreskartenpreises zum 1. Januar, der Jahreskartenvertrag bis zum 10. Januar außerordentlich gekündigt werden kann. Auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt, dass die Karte bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an das ausstellende Verkehrsunternehmen zurück geschickt oder gegen Quittung abgegeben werden muss.

Vorzeitige Kündigung

Die Kündigung eines Jahreskartenvertrages vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monatsfrist) ist ebenfalls zu den gleichen Bedingungen wie bei der regulären Kündigung möglich. In diesem Fall wird jedoch der Unterschied zwischen dem ermäßigten Abo-Preis und dem Preis der entsprechenden Monatskarte nacherhoben, jedoch maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises.

Beispiel:
Ein Rhein-Neckar-Ticket wird nach 4 Monaten gekündigt. Zur Berechnung des Nachzahlungsbetrages dient die Monatskarte der Preisstufe Verbundgebiet als Referenzprodukt. Gerechnet werden: [4 x "Montskarte Preisstufe Verbundgebiet"] - [4 x Monatspreis "Rhein-Neckar-Ticket"]. Die so ermittelte Differenz wird zur Nachzahlung fällig.

Welcher Monatskartenpreis maßgeblich für die Ermittlung des Nachzahlungsbetrages bei unseren Jahreskarten ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Jahreskarte maßgebliche Monatskarte
Jahreskarten entsprechende Preisstufe der Monatskarte
Rhein-Neckar-Ticket Monatskarte Jedermann der Preisstufe Verbundgebiet
Job-Ticket Monatspreis Rhein-Neckar-Ticket Plus
Job-Ticket II Monatskarte der Preisstufe Verbundgebiet
Karte ab 60 Monatskarte der Preisstufe 2
MAXX-Ticket Monatskarte Ausbildung der Preisstufe 2
SuperMAXX-Ticket Monatskarte Ausbildung der Preisstufe Verbundgebiet
Jahreskarte Ausbildung Westpfalz Monatskarte Ausbildung der entsprechenden Preisstufe