TIER

/TIER, Berlin E-tretroller Tier

Allgemeines

Der Sharing-Dienstleister TIER aus Berlin hat mit den Städten Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und Kaiserslautern eine Vereinbarung abgeschlossen. Als Teil der Mikro- und Nahmobilität sollen sich die E-Tretroller zu einem weiteren Mobilitätsbaustein für die Städte im Verkehrsverbund Rhein-Neckar entwickeln. Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Organisation der Angebote, zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch und zur nachhaltigen Verwendung der E-Tretroller.

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen VRN und TIER dient dazu, um insbesondere Anreize für eine gemeinsame Nutzung des ÖPNV und für den Zu- und Abbringerverkehr zu erzeugen.

Die Reparatur und Wartung der E-Tretroller wird regional vorgenommen.

Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln

E-Tretroller mit einem Gesamtgewicht von weniger als 15 Kilogramm und einer Länge von weniger als 115 Zentimeter und einer Radgröße von maximal 9 Zoll gelten in zusammengeklappten Zustand als Handgepäck und können in den Verbundverkehrsmitteln unentgeltlich mitgenommen werden.
E-Tretroller dürfen nicht an den in den Fahrzeugen vorhandenen Steckdosen geladen werden.

Hinweis: Ein E-Tretroller von TIER wiegt 23 kg und kann nicht zusammengeklappt werden.

FAQ's

Wie funktioniert es?

Die Ausleihe erfolgt ausschließlich per Smartphone über die TIER App.
1. Laden Sie die App herunter
2. Erstellen Sie ein Konto mit Telefonnummer und Kreditkartendaten
3. Suchen Sie einen TIER Scooter in der Nähe und scannen Sie den QR-Code oder tippen Sie die Scooter-ID in der App ein, um ihn zu entsperren.
4. Nach Beendigung der Fahrt melden Sie sich in der App ab indem Sie auf „Fahrt beenden“ tippen.

Die kostenlose App kann im App-Store oder bei Google Play heruntergeladen werden oder hier über die Homepage des Anbieters TIER.

Was kostet es?

Für die Benutzung sind pro Fahrt 1 Euro Startgebühr plus 19 Cent pro Minute zu zahlen.

Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter für Fahrer privater E-Tretroller beträgt 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht nötig. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma TIER sind zum Führen von TIER e-Scootern sind nur Personen berechtigt, die ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben.

Wo darf ich fahren / wo darf ich nicht fahren?

E-Tretroller bis 20 Kilometer pro Stunde dürfen fast überall da gefahren werden, wo auch Fahrräder erlaubt sind: auf Radwegen, Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, auf den dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsflächen getrennter Rad- und Gehwege sowie auf anderen nichtbenutzungspflichtigen baulichen Radwegen.

Das Fahren in Fußgängerzonen sowie auf Gehwegen ist verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit entsprechenden Bußgeldern rechnen.

Wie kann ich den E-Tretroller zurückgeben?

Der E-Tretroller muss nicht an eine bestimmte Station zurückgebracht werden. Das Abstellen der elektrischen Roller auf Gehwegen ist erlaubt, sofern eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt.
Nach der Beendigung der Fahrt melden Sie sich in der App ab indem Sie auf „Fahrt beenden“ tippen.

Wo darf ich den E-Tretroller abstellen bzw. parken?

E-Tretroller dürfen nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden.

Die Städte haben Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist. Diese Zonen sind in den folgenden Plänen markiert:

- Mannheim

- Ludwigshafen

- Heidelberg

- Kaiserslautern

Wohin kann ich mich mit Fragen / Problemen wenden?

Die Kundenhotline von TIER ist telefonisch unter der Rufnummer +49 30 568 38651 sowie per E-Mail unter Support@tier.app erreichbar.

Unter https://www.tier.app/de/help/ finden Sie viele Antworten auf wesentliche Fragen.