Anlage 3: Besondere Beförderungsbedingungen zur Mitnahme von E-Tretrollen im Verbundverkehr Anlage zu § 11 Abs 1. der Beförderungsbedingungen

E-Tretroller mit einem Gesamtgewicht von weniger als 15 kg und einer Länge von weniger als 115 cm und einer Radgröße von maximal 9 Zoll gelten in zusammengeklappten Zustand als Handgepäck im Sinne von § 11 Abs. 1 und können in den Verbundverkehrsmitteln mitgenommen werden.

E-Tretroller dürfen nicht an den in den Fahrzeugen vorhandenen Steckdosen geladen werden.