JobTicket BW

Informationen

Anzahl Reisende
1 Person
Profil Reisende
Beschäftigte der Landesverwaltung Baden-Württemberg
Verfügbare Preisstufen
7 (Netz)
Entwertung notwendig
nein
Übertragbar
nein
Mitnahmemöglichkeit
bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren; dazu berechtigt das Job-Ticket montags bis freitags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ganztägig bis 3 Uhr des nächstfolgenden Werktages zur Mitnahme von bis zu 4 Personen oder einer Person und beliebig vieler eigenen Kindern/Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren;
entgeltpflichtige Hunde werden wie Personen behandelt
Kündigung/Erstattung
Kündigung zu jedem Monatsende möglich;
nach Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ohne weitere Zuzahlung;
vor Ablauf des ersten Vertragsjahres wird der Differenzbetrag zur Monatskarte Jedermann der Preisstufe 5 für die zurückliegenden Monate (maximal bis zur Höhe des 12-fachen Monatspreises des Job-Ticket BW) nachberechnet
Details zur Kündigung
Ersatz bei Verlust
einmal pro Jahr;
Bearbeitungsentgelt: 10 €
Details öffnen
Besonderheiten
das Ticket wird vom Land mit 25 Euro pro Monat bezuschusst;
die Bestellung erfolgt im Online-Verfahren über das Kundenportal des LBV;
der Zuschuss wird im Rahmen des Bestellprozesses mit beantragt

Gültigkeit

/ Job-ticket Web
Geltungsdauer
1 Jahr, beginnend mit dem Wunschmonat; automatische Verlängerung (falls nicht gekündigt)
Geltungsbereich
gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen und Bahnen (DB: RE, RB und S-Bahn) jeweils 2. Klasse, in allen Ruftaxilinien, in der Heidelberger Bergbahn sowie in den Übergangsbereichen zu den benachbarten Verbünden KVV, HNV, RMV, RNN und VVM und zur Durchquerung in den Übergangsbereichen zum saarVV und VAB mit Umstieg in Homburg Hbf bzw. Miltenberg

Preise / Kauf

Zahlungsweise Preis 2024
monatlich 109,50 €
jährlich (im Voraus) nicht möglich
Zuschuss (monatlich) 25,00 €

Das JobTicket BW kann ausschließlich online über das Kundenportal des LBV bestellt werden. Zum Einloggen wird die Personalnummer benötigt. Die Abbuchung des monatlichen Betrages erfolgt über Lastschriftverfahren. Das JobTicket BW wird im VRN-Bereich von unserem Partner Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) ausgestellt.

Informationen zum Zuschuss

Der Zuschuss zum JobTicket BW in Höhe von 25 Euro (Stand Oktober 2017) wird monatlich mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Zuschussberechtigt sind die unmittelbar beim Land Beschäftigten (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land). Diese Personengruppe umfasst insbesondere Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes. Weiterführende Informationen zum Kreis der Zuschussberechtigten finden Sie im Merkblatt „Zuschussberechtigte von A – Z“ unter www.jobticket-bw.de.

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