Neue Tarifangebote im VRN

Was sich im kommenden Jahr ändert auf einen Blick

Für das nächste Jahr wurden eine Reihe von tariflichen Maßnahmen im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) beschlossen, die Kunden und Firmen vielfältige, individuelle und flexiblere Möglichkeiten für die Nutzung des ÖPNV-Angebotes im VRN Verbundgebiet ermöglichen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Neues Job-Ticket-Modell

Galt bisher, dass Firmen für alle Beschäftigten den zu entrichtenden Grundbeitrag im Rahmen der Job-Ticket Vereinbarung zu zahlen haben, besteht nun ab dem nächsten Jahr zusätzlich die Möglichkeit, den Grundbeitrag lediglich auf die Mitarbeiter anzurechnen, die das Job-Ticket tatsächlich erwerben. Dieses Modell ist vor allem für Firmen mit einer niedrigeren ÖPNV-Nutzerquote von weniger als 23 Prozent interessant. Der vom Arbeitgeber zu zahlende Grundbeitrag ergibt sich dann bei dem neuen Job-Ticket Modell aus der Differenz des monatlichen Abo-Preises zwischen dem Job-Ticket in Höhe von monatlich 45,20 Euro (Tarif 1/2020) und dem Rhein-Neckar-Ticket in Höhe von monatlich 89,80 Euro (Tarif 1/2020). Vom Unternehmen wäre dann monatlich 44,60 Euro als Grundbeitrag für jeden Mitarbeiter mit einem Job-Ticket zu zahlen.

Das neue Modell soll das bestehende Angebot mit Grundbeitragsfinanzierung für alle Mitarbeiter (Job-Ticket I) bzw. mit Mindestabnahmemenge (Job-Ticket II) nicht ablösen. Das Job-Ticket I ist nach wie vor für Firmen mit einer ÖPNV-Nutzerquote über 23 Prozent der Beschäftigten interessant, genauso das Job-Ticket II.

Kurzstrecken-Ticket bzw. Stadtteil-Ticket in Heidelberg

Zum 1. Januar 2020 wird in der Großwabe Heidelberg ein haltestellenbasiertes Kurzstrecken- / bzw. Stadtteil-Ticket zum Preis von 1,70 Euro eingeführt. Der heute geltende City-Tarif Heidelberg entfällt.

Das Kurzstrecken-Ticket gilt im Stadtgebiet Heidelberg für maximal vier aufeinanderfolgende Haltestellen, dabei wird die Einstiegshaltestelle nicht mitgerechnet. Das heißt, ab der Einstiegshaltestelle können vier weitere Haltestellen befahren werden, auch wenn die Haltestellen in verschiedenen Stadtteilen liegen.

Das Stadtteil-Ticket gilt in den Bussen und Straßenbahnen innerhalb eines Heidelberger Stadtteils in der Großwabe Heidelberg und berechtigt zum Befahren von beliebig vielen Haltestellen innerhalb des gewählten Stadtteils.
Die Tickets gelten nicht in den Zügen der Deutschen Bahn und der Abellio GmbH (RB, RE und S-Bahn). Der Verkauf erfolgt zunächst nur beim Busfahrpersonal der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und an den Fahrscheinautomaten. Das Stadtteil-Ticket gibt es zusätzlich in der Mobilitätszentrale in Heidelberg.

Flexibilisierung der VRN Jahreskarten

Im VRN können Zeitkarten im Checkkartenformat oder in digitaler Form zum Herunterladen auf ein Smartphone ausgegeben werden. Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats beginnen. Zukünftig können Jahreskarten mit flexiblem Gültigkeitsdatum ausgegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um ein analoges oder digitales Ausgabeformat der Fahrkarte handelt. Diese Option ist allerdings vom ausgebenden Verkehrsunternehmen abhängig und stellt eine Kann- und keine Muss-Regelung dar. Von der Flexibilisierung sind alle Zeitkarten für Schüler und Auszubildende ausgeschlossen.

Seniorenticket Hessen

Zum 1.1.2020 wird in Hessen das landesweit gültige Seniorenticket eingeführt, dass dann auch im Kreis Bergstraße gilt.

Das Seniorenticket Hessen wird in zwei Varianten angeboten. Bei der Basisversion können Senioren ab dem 65. Lebensjahr den Seniorenfahrschein für 365 Euro im Jahr erwerben und montags bis freitags ab 9 Uhr, sonst ganztägig alle öffentlichen Verkehrsmittel im ÖPNV landesweit in Hessen nutzen.

Das Seniorenticket Hessen Komfort gilt ebenfalls ab dem 65. Lebensjahr und ermöglicht eine Nutzung des ÖPNV ohne Sperrzeit, also auch montags bis freitags bereits vor 9 Uhr. Zudem kann mit dem Seniorenticket Komfort für 625 Euro im Jahr auch die 1. Klasse genutzt und zusätzlich am Wochenende und ab 19 Uhr wochentags eine erwachsene Person und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren mitgenommen werden.

Die VRN verbundweit gültige Karte ab 60 bleibt weiter verfügbar für Senioren, die vom Landkreis Bergstraße aus mit der Karte ab 60 oder anderen Tarifangeboten für Senioren in Richtung Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus ins VRN-Verbundgebiet unterwegs sein möchten.

Weitere Informationen im Internet unter www.vrn.de sowie in den Tarif- und Beförderungsbedingungen des VRN.