Allgemeine Nutzungsbedingungen On-Demand-Verkehre im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN flexline)
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung und Bezahlung von On-Demand-Angeboten im Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Das VRN flexline-Angebot ist ein Projekt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN), der Stadt Landau und der Qeichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden gemeinsam Partner genannt).
Die Nutzung erfolgt über die VRN flexline-App. Daneben besteht für alle Kunden die Möglichkeit einer telefonischen Buchung über die VRN-Servicehotline 0621/1077077. Um eine telefonische Buchung durchführen zu können, muss der Kunde sich einmalig registrieren und gegenüber dem Servicemitarbeiter mit seinem Namen und seiner Kundennummer (Nutzer-ID) identifizieren (Näheres unter Ziffer 5).
Der VRN ist von den Partnern für die Vermittlung von On-Demand-Services im Bediengebiet bevollmächtigt.
Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRN.
2. Änderungen
Der VRN und die übrigen Partner behalten sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für VRN flexline nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzung, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Der Kunde wird in geeigneter Weise (z.B. per push-Nachricht in der App, E-Mail oder postalisch) über Änderungen unverzüglich informiert.
Die geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der VRN den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den VRN absenden.
3. Überlassung der VRN flexline-App
Die VRN flexline-App kann im jeweiligen Umfang der Vorhaltung durch den VRN über die gängigen Download-Plattformen (z. B. Google Play Store, Apple App-Store) heruntergeladen und genutzt werden. Der VRN schuldet die unentgeltliche Nutzung nur im Rahmen der vom VRN jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Anmeldung per SMS erhaltenen Zugangsdaten für die App vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen.
Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der App. Der VRN ist berechtigt, den Betrieb der App jederzeit einzustellen.
4. Teilnahmeberechtigung
Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, sich für die Inanspruchnahme der On-Demand-Verkehrsleistungen zu registrieren und die VRN flexline-App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
5. Registrierung
Für den Zugang zur Vermittlung von On-Demand-Services muss der Kunde sich registrieren. Die Registrierung erfolgt mobil über die VRN flexline-App. Alternativ zur Registrierung in der App kann eine Registrierung, insbesondere von Kundenüber die VRN-Servicehotline (montags bis freitags 8-17 Uhr) erfolgen.
Bei der Registrierung für die Vermittlung von On-Demand-Services, hat der Kunde nachfolgende Angaben mitzuteilen:
• Vor-, und Nachname
• E-Mail-Adresse
• Mobiltelefonnummer
• bei Auswahl von SEPA, die erforderlichen Daten,
• bei Auswahl von PayPal, die erforderlichen Zugangsdaten
• bei Auswahl des Kreditkartenzahlverfahren, die Kreditkartendaten
• bei telefonischer Registrierung, die postalische Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen jederzeit zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer.
Falls der Kunde den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt, hat er den VRN über die VRN Servicehotline zu benachrichtigen. Jeder Kunde trägt die verschuldensabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.
Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde seine persönliche Nutzer-ID (Kundennummer) oder kann sich diese über den Reiter "Konto" in der VRN flexline-App anzeigen lassen. Um eine telefonische Buchung durchführen zu können, muss der Kunde sich gegenüber einem Servicemitarbeiter mit seinem Namen und der persönlichen Nutzer-ID identifizieren.
6. Buchung von Fahrten
Für die Buchung der kostenpflichtigen On-Demand-Verkehrsleistungen sind durch den Kunden folgende weitere Daten zur Fahrt in die hierfür vorgesehene Maske der VRN flexline-App einzugeben:
• Datum
• Abfahrts- oder Ankunftszeit
• Startort (sofern der Kunde die automatische Standorterkennung aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig)
• Zielort
• vorhandene VRN-Fahrkarte (Ja/Nein)
• Ggf. vorhandener und aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis (Ja/Nein)
• Ggf. Besonderheiten wie Rollstuhl, Gepäck etc.
• Ggf. Mitfahrer
Der Kunde hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist. Die Verfügbarkeit/nicht Verfügbarkeit wird in der VRN flexline-App nach Auswahl des Optionsfeldes "Rollstuhl", angezeigt. Bei der telefonischen Buchung besteht ebenfalls die Möglichkeit ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen. Die Buchung barrierefreier Fahrzeuge ist im Regelfall mobilitätseingeschränkten Fahrgästen vorbehalten.
Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in die VRN flexline-App werden dem Kunden anschließend die buchbaren Fahrtmöglichkeiten angezeigt.
Nach Auswahl einer Fahrt und vor der verbindlichen Abgabe der Buchung erhält der Kunde sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.
Durch Anklicken der Schaltfläche "Fahrt buchen" gibt der Kunde gegenüber dem befördernden Verkehrsunternehmen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.
Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde über die VRN flexline-App unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die VRN flexline-App unterstützten bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußwegerouting.
Bei einer telefonischen Buchung übernimmt der Servicemitarbeiter am Telefon die Eingabe der entsprechenden Daten und informiert den Kunden, ob und wann eine Fahrt stattfinden kann. Eine verbindliche Buchung erfolgt, auf Wunsch des Kunden, ebenfalls durch den Servicemitarbeiter. Zusätzlich erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail zur Information.
Mit Eingang der Buchungsbestätigung per E-Mail oder mit Hinterlegung der Buchungsbestätigung in der VRN flexline-App kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Kunden und dem befördernden Verkehrsunternehmen ein Beförderungsvertrag zustande. Der Kunde muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
7. Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen
Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen ihrer Gültigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch bei VRN flexline-Angeboten anerkannt.
Die Buchung einer Fahrt erfolgt im Übrigen entsprechend Ziffer 6.
8. Stornierung von Fahrten
Buchungen können durch den VRN und alle übrigen Partner storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch den VRN/Partner fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.
Für die Stornierung einer Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
• Bei einer Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 60 Sekunden nach Betätigung des Buttons "Fahrt buchen", bzw. der telefonischen Buchungsbestätigung durch den Servicemitarbeiter, kostenfrei möglich.
• Bei Vorausbuchungen oder Dauerbuchungen kann diese bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann entweder über die On-Demand-Apps erfolgen oder telefonisch, auf Wunsch des Kunden, durch einen Servicemitarbeiter ausgeführt werden.
Werden die Fristen zur Stornierung überschritten, kann das On-Demand-Verkehrsunternehmen eine Stornogebühr i. H. v. 1,00 € einbehalten.
Erscheint der Kunde nicht zu dem in der VRN flexline-App oder telefonisch übermittelten Zeitpunkt am Startort, wird der volle Fahrtpreis erhoben. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von sechs Monaten, erfolgt die Sperrung des Kunden-Accounts. Wird die Fahrt vom Kunden oder seinen Mitfahrern vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung/Teilerstattung des geschuldeten Fahrpreises.
9. Abrechnung und Zahlung
Bei Buchung einer Fahrt wird grundsätzlich eine Nutzungsberechtigung erworben. Der Kunde ist selbst verantwortlich zu Beginn der Fahrt in Besitz einer gültigen VRN-Fahrkarte zu sein. Diese können über die verschiedenen Vertriebswege des VRN im Vorverkauf oder zum sofortigen Fahrtantritt erworben werden. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, für Fahrten innerhalb des Bediengebietes Landau eine Fahrberechtigung innerhalb der App zu erwerben. Eine Zahlung im Fahrzeug ist nicht möglich.
Der VRN bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung erfolgt durch LogPay, an welche der VRN sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten hat (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
• SEPA
• PayPal
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard)
Ein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsmöglichkeit besteht nicht. Der mit der Abwicklung der Zahlungen betraute Zahlungsdienstleister LogPay wird ggf. nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen und das Angebot bestimmter Zahlungsarten ggf. von dem Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängig machen.
SEPA, PayPal- und Kreditkartenzahlungen werden mit Zustandekommen des Kaufvertrages über die Nutzungsberechtigung abgebucht.
Für jede kostenpflichtig durchgeführte oder nicht rechtzeitig stornierte Fahrt wird dem Kunden im Anschluss eine Rechnung übersandt. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und etwaige Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E-Mail gegenüber dem VRN (info@vrn.de) vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Eine Übersicht der durch das/die Verkehrsunternehmen für den Kunden erbrachten On-Demand-Verkehrsleistungen wird dem Kunden im Anschluss an die durchgeführte Fahrt über die VRN flexline-App zur Verfügung gestellt. In der Fahrthistorie kann der Kunde erkennen, welche Fahrten er getätigt bzw. ggf. storniert hat und welche diesbezüglichen Kosten angefallen sind.
Soweit der Einwand berechtigt ist und hierdurch ein Anspruch gegeben ist, wird dem Kunden der unberechtigt eingezogene Betrag erstattet, und zwar auf gleichem Weg, der zur Zahlung gewählt wurde.
Im Falle einer Zahlung mittels SEPA-Lastschrift erfolgt der Zahlungseinzug durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden.
Bei Zahlung mit SEPA:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens ermächtigt der Kunde LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Ist der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, IBAN und BIC mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der VRN flexline-App einzutragen bzw. gegenüber der VRN Servicehotline bei telefonischer Registrierung mitzuteilen.
Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung („Prenotification“) über den Einziehungsbetrag im Rahmen der Bestellbestätigung direkt nach Abschluss der Bestellung. Die Prenotification-Frist beträgt 2 Werktage.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die anfallenden Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters. Stimmt der Kunde einer Bonitätsprüfung nicht zu, steht ihm als Zahlungsverfahren lediglich die Kreditkartenzahlung zur Verfügung.
Bei Zahlung mit Kreditkarte:
Über das Kreditkartenverfahren ist eine Zahlung nur mit VISA oder MasterCard möglich.
Während des Registrierungsvorganges oder beim Wechsel auf das Kreditkarten-Verfahren oder bei Änderung der Kreditkartendaten werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst: Name und Vorname des Kreditkarteninhabers, Kreditkartentyp (VISA oder Master-Card), Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatum der Kreditkarte und CVC-Code der Kreditkarte.
Bei der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an den Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt in der Regel automatisch innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in den gesonderten Datenschutzhinweisen genannten Unternehmen weitergegeben. Ist der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Sofern das kreditkartenausgebende Institut des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte verpflichtend Anwendung.
Sollte der Kunde ungerechtfertigt eine Rückgabe des Betrages (Charge Back) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu tragen. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten, aus dem Kauf Forderungen erscheinen in der Kreditkartenabrechnung als Gesamtbetrag in Euro.
Bei Zahlung mit PayPal:
Als registrierter Nutzer schließt der die App nutzende Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
10. Folgen bei Nichtzahlung
Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten und die Angaben im Sinne der Ziffer 5.2. wahrheitsgemäß vorzuhalten. Das, die Rechnung stellende, Verkehrsunternehmen (siehe oben Ziffer 1.2.) oder ein von ihm bevollmächtigter Partner hat das Recht, das Benutzerkonto ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren, sofern
• ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden kann,
• es zu einer sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses kommt.
Das, die Rechnung stellende, Verkehrsunternehmen oder einer der bevollmächtigten Partner wird dem Kunden die Kontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungserinnerung und/oder gegebenenfalls der Aufforderung zur Datenänderung (siehe oben Ziffer 5.2.). Textform (126 b BGB) ist hierbei ausreichend.
Mit Ausgleich der offenen Forderungen (Zahlungseingang) bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten wird die Kontosperrung aufgehoben. Die Kontosperrung wird ebenfalls aufgehoben, soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.
11. Kündigung und Sperrung des Nutzerkontos
Das, die Rechnung stellenden, Verkehrsunternehmen bzw. einer der Partner kann das Benutzerkonto endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht beglichen hat oder die Eintreibung der Leistung nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen konnte.
Der VRN und seine Partner haben ebenfalls ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind z. B. bei Missbrauch der VRN flexline-App sowie bei wiederholtem Nichterscheinen zu einer gebuchten, und nicht rechtzeitig stornierten Fahrt, gegeben. In diesem Fall wird das Kundenkonto dauerhaft gesperrt.
Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für das VRN flexline-Angebot jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Löschung (Betätigung des Buttons "Konto löschen" in der VRN flexline-App) oder auf Wunsch des Kunden durch einen Servicemitarbeiter des VRN. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber den Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.
12. Missbräuchliche Nutzung durch Dritte
Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, sich umgehend beim VRN (info@vrn.de) zu melden und bis zur Klärung seine Zahlungsinformationen zu entfernen, seinen Kundenkonto-Zugang bei dem VRN zu sperren oder durch den VRN sperren zu lassen.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung zur Mobilitätsplattform VRN flexline-App vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG).
Für die Nutzung der VRN flexline-App gilt die Datenschutzerklärung des VRN.
Der VRN sowie die übrigen Partner sind darüber hinaus berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten für verkehrliche Zwecke (z. B. zur Bewertung der Nachfrageentwicklung auf bestimmten Verbindungen) auszuwerten.
14. Kontaktdaten, Kundenservice
Für Fragen zu VRN flexline-Angebot stehen das VRN-Kontaktformular
Die Ansprüche bei Sach- und Rechtsmängeln der Apps richten sich nach §§ 523, 524 BGB.15. Gewährleistung
Der VRN und seine Partner übernehmen im Rahmen dieser AGB keine Gewährleistung für Verkehrsleistungen.
16. Rechtswahl/Sprache
Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.
17. Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission stellt unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der Verbraucher weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden können. Die VRN GmbH ist weder dazu verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit dem Kunden an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.