Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar ist bemüht sein Online-Angebot auf der Website www.vrn.de nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website www.vrn.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir weiter vorantreiben. Bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

• Videos noch ohne Untertitel
• Formulare können noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden
• Einige HTML-Strukturelemente für Überschriften
• Es gibt auf der Webseite keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
• Es gibt auf der Webseite keine Erläuterungen in Leichter Sprache.
• Es existiert keine Barrierefreie Dokumentation der Webseite
• Elektronische Fahrplanauskunft und Freizeitdatenbank (Ausflugsziele).
Eine Alternative für Fahrplan-Auskünfte besteht in unserer Servicenummer, die an allen Tagen und rund um die Uhr erreichbar ist: 0621 1077 077 oder in der speziellen Fahrplanauskunft für Sehbehinderte unter https://www.vrn.de/barrierefrei/XSLT_TRIP_REQUEST2?language=de
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
• PDF-Dateien (nur teilweise barrierefrei)
• Interaktive Karte und Gebietskarten
• Inhalte externer Dienste und Anbieter.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt und zuletzt am 15.06.2023 aktualisiert. Basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) haben wir Optimierungen zur Steigerung der Barrierefreiheit vorgenommen.

4. Eye-Able®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

5. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
VRN GmbH
B 1, 3-5
68159 Mannheim
Tel: 0621-10 770 77
E-Mail: info@vrn.de

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrsverbund Rhein-Neckar wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Verkehrsverbund Rhein-Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.