Ersatz bei Verlust oder Zerstörung

Informationen

Wenn die persönliche Jahreskarte in Verlust geraten oder stark beschädigt ist, kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Bei übertragbaren Jahreskarten und bei Semester-Tickets wird nur einmalig pro Vertragsjahr bzw. pro Semester (gegen Vorlage des Kaufbelegs) eine Ersatzkarte ausgestellt. Bei Ersatzausstellung wird ein Bearbeitungsentgelt fällig.

Bearbeitungsentgelt

Ticketart Entgelt
Jahreskarten Ausbildung 10 Euro
Semester-Ticket 25 Euro
Rhein-Neckar-Ticket 10 Euro
Rhein-Neckar-Ticket Plus

übertragbar
50 Euro
Jahreskarte -
NICHT übertragbar
10 Euro
Jahreskarte -
übertragbar
50 Euro
Job-Ticket 10 Euro
Karte ab 60 10 Euro

Ersatz-Jahreskarten erhalten Sie beim Abo-Center des Verkehrsunternehmens, das Ihnen die Jahreskarte ausgestellt hat (viele Unternehmen bieten auch einen telefonischen oder Online-Service an).

Für ein Ersatz-Semester-Ticket wenden Sie sich an ein Kundencenter des Verkehrsunternehmens, das Ihnen das Semester-Ticket ausgestellt hat.

Bei Verlust des Schülertickets Hessen wenden Sie sich an die Verkehrsgesellschaft Gersprenztal (VGG) in Reichelsheim.

Häufige Fragen

Welches Unternehmen hat meine Jahreskarte ausgestellt?

VRN-Jahreskarten werden von den Abo-Centern der Verkehrsunternehmen ausgestellt. Wissen Sie nicht mehr, von welchem Verkehrsunternehmen Sie Ihre Jahreskarte beziehen? Hier sind einige Tipps, um das herauszufinden:

- Jahreskarten werden in der Regel per Post mit einem Begleitschreiben des Unternehmens zugestellt. Eventuell liegt Ihnen das Schreiben noch vor.

- Vergleichen Sie Ihre Kontoauszüge, falls sie Ihre Jahreskarte selbst bezahlen. Im Lastschriftauftrag wird zumindest ein Kürzel des Verkehrsunternehmens angegeben. Diesen Kürzel finden Sie auch in unseren Informationen zu den Verkehrsunternehmen im VRN.

- Im Falle von vollbezuschussten Schülerjahreskarten fragen Sie im Sekretariat nach, bei welchem Unternehmen die Tickets bestellt werden. Viele Schulsekretariate bieten an, die Verlustmeldung selbst aufzunehmen und weiter zu leiten.

Wie lange dauert es, bis die Ersatzkarte zugestellt wird?

Die Verkehrsunternehmen sind bemüht, eine Ersatzkarte so schnell wie möglich auszustellen. Dennoch kommt es auch aufgrund des Postversands zu Bearbeitungszeiten von mehreren Tagen.

Darf ich in der Zwischenzeit ohne Ticket fahren?

Nein, das Fahren ohne Ticket ist nicht erlaubt. Im VRN muss jeder Fahrgast im BESITZ einer gültigen Fahrkarte sein. Für die Zeit, in der eine Ersatzkarte ausgestellt wird, muss vor der Fahrt ein anderes Ticket gelöst werden (z. B. Einzelfahrschein, Mehrfahrtenkarte, Tages-Karte oder 3-Tages-Karte).

Darf ich eine Kopie der Jahreskarte vorzeigen?

Kopien von Fahrkarten sind nicht zulässig.

Darf ich mein Abonnement kündigen, wenn ich meine Jahreskarte verloren habe?

Im Falle eines Verlustes/einer Ersatzausstellung der Jahreskarte ist eine Kündigung vor Ende des Vertragsjahres nicht möglich. Das Beförderungsentgelt ist beim Abonnementverfahren bis zum Ende des auf der Jahreskarte ausgewiesenen Gültigkeitszeitraumes weiter zu entrichten. Eine Kündigung des Abonnements ist zum Folgejahr möglich (z. B. keine weitere Verlängerung).

Was ist, wenn ich die "verlorene" Jahreskarte wieder finde?

Die als abhanden gekommen gemeldete Jahreskarte ist ungültig. Ein Wiederauffinden der Jahreskarte muss dem Verkehrsunternehmen unverzüglich gemeldet und die Jahreskarte abgeliefert werden. Bei Weiternutzung der ungültigen Jahreskarte wird ein Beförderungsentgelt für jeden Monat der weiteren Nutzung erhoben, jedoch in Summe maximal in Höhe eines Jahresbeitrags.