Neue Funktion in der myVRN-App

Neue Funktion „Bezahlungsübernahme“

Mit dieser Funktion kann einer dritten Person ein Geldbetrag in der myVRN-App zum Ticketkauf zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten einen Zugang zur myVRN-App besitzen.
Dadurch können beispielsweise Eltern ihrem (minderjährigen) Kind den Kauf eines Tickets in der myVRN-App mit dem Smartphone des Kindes ermöglichen. Beide Konten werden miteinander verknüpft. Der Elternteil kann anschließend einen Geldbetrag im VRN-Konto des Kindes zur Verfügung stellen. Mit diesem Geldbetrag kann das Kind mit seinem eigenen Smartphone in der myVRN-App die benötigten Tickets kaufen.

Eine ausführliche Anleitung zur neuen Funktion „Bezahlungsübernahme“ finden Sie unter Anleitung.

Häufige Fragen

Was ist die Bezahlungsübernahme?

Insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern ist die Bezahlungsübernahme gedacht. Damit wird ein anfragendes VRN Konto – es ist nun auch die Anlage eines VRN Kontos mit nicht voll geschäftsfähigem VRN-Kontoinhaber (z. B. Kind) erlaubt – mit einem bezahlenden VRN Konto (z. B. Elternteil) verknüpft. Bestätigt das Elternteil die Anfrage zur Bezahlungsübernahme in seinem VRN Konto, kann das Elternteil dort Bezahlungen für einen bestimmten Zeitraum – ein Limit für den Wabentarif und/oder die Freigabe für den Kauf eines Deutschland-Tickets – für das Kind festlegen. Das Kind kann nun über das eigene VRN Konto im freigegebenen Rahmen Tickets kaufen. Die Änderung von Bezahlungen oder die Beendigung von Bezahlungen sowie der generellen Bezahlungsübernahme durch das Elternteil sind jederzeit möglich.

Können auch Minderjährige die myVRN-App nutzen?

Ja, Minderjährige ab 6 Jahren (ab 6 Jahren sind Tickets kostenpflichtig) können nun auch ein eigenes VRN Konto erstellen und benötigen kein eigenes Zahlungsmittel. Wichtig ist, dass in diesem Fall die Angaben bei der Registrierung durch eine gesetzlich vertretungsberechtigte Person gemacht werden. Ihre Bezahlung läuft dann über ein verknüpftes VRN Konto, bei dem eine Bezahlmethode hinterlegt ist.

Wer kommt als Bezahler infrage?

Bezahler kann z. B. ein Elternteil sein. Wichtig ist, dass diese Person ein VRN Konto besitzt und dort eine gültige Bezahlmethode hinterlegt hat.

Wie erfolgt die Verknüpfung der VRN Konten?

Die Person (z. B. Kind), die kein eigenes Zahlungsmittel hinterlegen kann oder möchte, registriert sich und gibt bei der Registrierung eine andere Person (z. B. Elternteil) mit bestehendem VRN Konto an. Nimmt diese Person die Anfrage an, sind die beiden Konten verknüpft. Details finden sich in der Anleitung.

Was passiert, wenn die Anfrage zur Bezahlungsübernahme nicht angenommen wird?

In diesem Fall können keine Käufe durch die anfragende Person (z. B. Kind) getätigt werden, da dort keine Bezahlmethode hinterlegt ist.

Was passiert, wenn die Anfrage zur Bezahlungsübernahme abgelehnt wird?

In diesem Fall können keine Käufe durch die anfragende Person (z. B. Kind) getätigt werden, da dort keine Bezahlmethode hinterlegt ist. Hat z. B. das andere Elternteil ebenfalls ein VRN Konto, kann das Kind dort eine weitere Anfrage zur Bezahlungsübernahme stellen.

Was muss der Bezahler tun, um Tickets kaufen zu können?

Der gewünschte Bezahler (z. B. Elternteil) erhält eine E-Mail und muss in seinem VRN Konto die Bezahlungsübernahme bestätigen sowie eine oder mehrere Bezahlungen erstellen, damit die anfragende Person (z. B. Kind) Käufe tätigen kann. Details hierzu finden sich in der Anleitung.

Wie erfolgt der Ticketkauf?

Ein Ticketkauf durch die anfragende Person (z. B. Kind) ist möglich, wenn vorab eine Bezahlung durch den Bezahler (z. B. Elternteil) erstellt wurde und der Zeitraum passend sowie das Limit ausreichend ist. Der Kaufvorgang ist im Punkt 4. der Anleitung beschrieben.

Wie kann ein Deutschland-Ticket für 3 Monate bestellt werden?

Die Voraussetzung für die Bestellung durch die anfragende Person (z. B. Kind) ist, dass der Bezahler (z. B. Elternteil) die Bezahlungsübernahme bestätigt und die Bezahlung für ein D-Ticket für die gewünschten 3 Monate erstellt hat. Das D-Ticket-Abo endet mit Ablauf der Bezahlung automatisch. Zu beachten ist, dass der freigegebene Zeitraum der Bezahlung für ein Deutschland-Ticket immer mindestens 2 zusammenhängende Monate umfasst.

Die benötigte Dauer des Deutschland-Tickets ist unklar

Ist noch nicht sicher, wie lange das Deutschland-Ticket-Abo laufen soll, ist es ratsam einen längeren Bezahlzeitraum freizugeben. Die Bezahlung kann später jederzeit durch den Bezahler (z. B. Elternteil) beendet werden, sodass dann auch das Deutschland-Ticket-Abo für die anfragende Person (z. B. Kind) automatisch endet.

Wie kann eine Bezahlung geändert werden?

Eine erstellte Bezahlung (z. B. Erhöhung des Betrags pro Tag) muss zunächst beendet und eine neue Bezahlung mit einem geänderten Betrag erstellt werden.

Wie wird das Deutschland-Ticket gekündigt?

Es bestehen folgende Möglichkeiten:

- Die anfragende Person (z. B. Kind) kann das Deutschland-Ticket im Rahmen der Kündigungsfrist (bis zum 10. eines Monats zum Monatsende) in der myVRN- App kündigen.

- Das Deutschland-Ticket endet automatisch mit Ablauf des freigegebenen Bezahlzeitraums

- Der Bezahler (z. B. Elternteil) beendet die Bezahlung für das Deutschland-Ticket oder die Bezahlungsübernahme. Es werden keine zukünftigen Zahlungen für das Deutschland-Ticket vorgenommen und das Ticket wird beendet (zum nächsten Monatsende).

Wie können fälschlicherweise gekaufte Tickets zurückgegeben werden?

Gekaufte Tickets in der myVRN-App sind von einer Stornierung, Rückgabe und Erstattung ausgenommen.