Nahverkehrspläne
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den ÖPNV. Gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes (PBefG) und den ÖPNV-Gesetzen der Länder sind sie zuständig für die Erstellung der Nahverkehrspläne. Die Nahverkehrspläne bilden den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. In ihnen legen die Aufgabenträger die gewünschte Verkehrsbedienung fest. Darüber hinaus werden Anforderungen an den Umfang und die Qualität des Verkehrsangebotes sowie Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen definiert. Der Planungshorizont der Nahverkehrspläne beträgt in der Regel fünf Jahre.
Die VRN GmbH übernimmt für die Aufgabenträger das zentrale Projektmanagement für die Erarbeitung der Nahverkehrspläne. Damit wird ein abgestimmtes Verkehrsangebot sichergestellt. Durch die Weiterentwicklung des VRN in Richtung eines Mobilitätsverbundes erfahren die Nahverkehrspläne eine thematische Ausweitung. So finden neue Elemente wie Mobilitätsmanagement, die Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln oder Elektromobilität Eingang in die Nahverkehrsplanung.
In der nachfolgenden Broschüre werden unter dem Motto "Garantiert eine mobile Region" die zukünftig erweiterten Inhalte der der Nahverkehrspläne beschrieben:
Gemeinsamer Nahverkehrsplan VRN
Der VRN erstellt gemäß seiner Satzung einen Gemeinsamen Nahverkehrsplan für das gesamte Verbundgebiet. Dieser beschreibt großräumige Entwicklungen und fasst die relevanten Planungen und Projekte der einzelnen Nahverkehrspläne zusammen. Der Gemeinsame Nahverkehrsplan legt darüber hinaus Anforderungen, die für die Verkehre im gesamten Verbundraum Gültigkeit besitzen – beispielsweise Anforderungen bezüglich der Fahrzeugqualität oder Regelungen zur Tariftreue fest.
Aktuelle Nahverkehrspläne im VRN
Als erster Nahverkehrsplan der neuen Generation wurde der Nahverkehrsplan des Kreises Bergstraße im Dezember 2013 vom Kreistag verabschiedet. Für die übrigen Nahverkehrspläne im VRN dient dieser als Muster. Im zweiten Halbjahr 2017 wurden die Nahverkehrspläne des Neckar-Odenwald-Kreises und des Rhein-Neckar-Kreises beschlossen. Die Beschlüsse der übrigen Aufgabenträger werden voraussichtlich im Jahr 2018 gefasst werden.
Nahverkehrsplan Stadt Kaiserslautern
Nahverkehrsplan Kreis Kusel
Nahverkehrsplan Donnersbergkreis
Nahverkehrsplan Speyer
Nahverkehrsplan Neustadt a.d.W.
Nahverkehrsplan Kreis Bad Dürkheim
Nahverkehrsplan Kreis Bergstraße
- Nahverkehrsplan Kreis Bergstraße 2020-2024
- Anhang 8.2.C - Gebietssteckbriefe
- Anhang 8.2.D - Liniensteckbriefe Bestand SPNV
- Anhang 8.2.E - Liniensteckbriefe Bestand Bus
- Anhang 8.2.F - Liniensteckbriefe Bestand Ruftaxi
- Anhang 8.3.A - Haltestellenschildgestaltung
- Anhang 8.3.B - Rückmeldungen BürgerInnen 1. Beteiligungsstufe
- Anhang 8.3.C - Rückmeldungen Kommunen 1. Beteiligungsstufe
- Anhang 8.3.D - Rückmeldungen Fahrgastbeiräte 1. Beteiligungsstufe
- Anhang 8.3.E - Synopse zu eingegangenen Stellungnahmen 2. Beteiligungsstufe
- Anhang 8.3.F - Grundlagen Potenzialanalyse
- Anhang 8.4.C - Liniensteckbriefe Bus Zielkonzept
- Anhang 8.4.D - Liniensteckbriefe Ruftaxi Zielkonzept
- Informationsblatt für Bushaltestellen - Regelungen für Förderanträge
Nahverkehrsplan Neckar-Odenwald-Kreis
Nahverkehrsplan Landkreis Südwestpfalz 2018
Nahverkehrsplan Rhein-Pfalz-Kreis 2018
Nahverkehrsplan Ludwigshafen 2018
Nahverkehrsplan Mannheim 2018
Nahverkehrsplan Landkreis Alzey-Worms 2018
Nahverkehrsplan Rhein-Neckar-Kreis 2017
Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis 2018
Hessen
In Hessen sind die Verbundorganisationen Aufgabenträger für den SPNV, den Verbundbusverkehr und den regionalen Busverkehr. Für diese Verkehre müssen die Verbünde entsprechend § 14 des hessischen ÖPNV-Gesetzes verbundweite Nahverkehrspläne erstellen. Für den Landkreis Bergstraße übernimmt diese Aufgabe der Gemeinsame Nahverkehrsplan Rhein-Neckar.