§1 Geltungsbereich
(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen von der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar erfassten Verkehrsleistungen.
Die in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitte mit ihrem jeweiligen Verkehrsangebot sowie die darüber hinaus für Fahrscheine des Verbundtarifs zugelassenen Verkehrsmittel ergeben sich aus den aktuell gültigen Verbundfahrplänen und Waben- und Liniennetzplänen.
Informationen zu den Verbundpartnern bzw. Verkehrsunternehmen unter:
(2) Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen ab, das für die benutzte Linie auf dem jeweils befahrenen Streckenabschnitt die Genehmigung oder die Betriebsführerschaft hat.
(3) Die Beförderungsbedingungen werden mit dem Besteigen des Fahrzeugs, dem Betreten der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen sowie im Schienenpersonennahverkehr mit dem Betreten der Bahnanlagen Bestandteil des Beförderungsvertrags.