Teil 2 Besondere Angebote - 1. Regional begrenzte Angebote

1.1 City-Ticket/City mobil der DB AG

Fernverkehrsreisende mit einem „City-Ticket“- bzw. einem „City mobil“- Fahrschein der DB AG sind berechtigt, am Reisetag (Hin- und Rückfahrt) an dem auf dem Ticket ausgewiesenen Start- und Zielort im VRN alle Nahverkehrsmittel für eine einmalige Fahrt wie folgt zu nutzen:

Mannheim: Stadttarif MA/LU
Ludwigshafen: Stadttarif MA/LU
Heidelberg: Stadttarif Heidelberg
Kaiserslautern: Wabe-Nr. 800
Neustadt/W.: Waben-Nr. 132, 142 und 152
Speyer: Wabe-Nr 143
Worms: Waben-Nr. 23, 33, 43 und 53

Die Mitnahmeregelungen der DB AG finden Anwendung. Für das „City-Ticket“ bzw. „City mobil“ gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG.

1.2 Anerkennung der BahnCard 100 der DB AG

Inhaber der BahnCard 100 der DB AG sind berechtigt, ohne zeitliche Begrenzung an folgenden Orten im VRN alle Nahverkehrsmittel für beliebig viele Fahrten zu nutzen:

Mannheim: Stadttarif MA/LU
Ludwigshafen: Stadttarif MA/LU
Heidelberg: Stadttarif Heidelberg
Kaiserslautern: Wabe-Nr. 800
Neustadt/W.: Waben-Nr. 132, 142 und 152
Speyer: Waben-Nr 143
Worms: Waben-Nr. 23, 33, 43 und 53

Die Mitnahmeregelungen der DB AG finden keine Anwendung. Die Fahrtberechtigung bezieht sich nur auf den Inhaber des DB-Fahrscheins. Für die BahnCard 100 gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG.

1.3 Nachtbus Kaiserslautern

Für Fahrten mit dem Nachtbusverkehr Kaiserslautern („Der Lautrer Nachtbus“), den einbezogenen Linien und Linienabschnitten in der Stadt Kaiserslautern und zu Orten im Landkreis Kaiserslautern gilt ausschließlich ein besonderer Tarif:

1.3.1 Ausgegeben werden Einzel-Tickets für Erwachsene (siehe Fahrpreistabelle).

1.3.2 Nachtbus-Zuschlag Inhaber nachstehend aufgeführter Fahrscheine können den Nachtbusverkehr Kaiserslautern gegen Zahlung eines Zuschlages nutzen (siehe Fahrpreistabelle):

• Monats- und Jahreskarten Ausbildung
• Monats- und Jahreskarten Ausbildung Westpfalz
• MAXX-Ticket und SuperMAXX-Ticket
• VRN Semester-Ticket plus Westpfalz, Westpfalz-Anschluss-Semester-Ticket
• Wochen-, Monats-* und Jahreskarten* Jedermann
• Rhein-Neckar-Tickets
• Karte ab 60
• Job-Ticket*
• Tages-Tickets*
• Kombi-Tickets, Kongress-Ticket, Entdecker-Ticket
• DB Schönes-Wochenende-Ticket
• DB Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket (pro Person)
• DB City-Ticket, City mobil
• Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke*

* Für jede Person, die durch den Inhaber eines Tickets im Rahmen einer bestehenden Mitnahmeregelungen mitgenommen wird, ist der Zuschlag zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.

1.4 Night Life-Shuttle

Für Fahrten mit dem NightLife-Shuttle in den einbezogenen Linien und Linienabschnitten im Main-Tauber-Kreis und im Landkreis Würzburg gilt ausschließlich ein besonderer Tarif:


1.4.1 NightLife-Tickets
Ausgegeben werden NightLife-Tickets für Erwachsene für Fahrten innerhalb des Main-Tauber-Kreises oder innerhalb des Landkreis Würzburg sowie NightLife-Tickets für Fahrten vom Main-Tauber-Kreis nach Würzburg und umgekehrt.
(siehe Fahrpreistabelle).


1.4.2 NightLife-Zuschlag
Inhaber von VRN-Jahres- und Halbjahreskarten können den NightLife-Shuttle gegen Zahlung eines Zuschlages nutzen (siehe Fahrpreistabelle).

NightLife-Tickets und NightLife-Zuschläge gelten für beliebig viele Fahrten auf den NightLife-Linien bis Betriebsende.
Bestehende Mitnahmeregelungen bei Jahreskarten gelten im NightLife-Shuttle nicht.
Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit gültiger Wertmarke werden unentgeltlich befördert.

1.5 Familienpass der Stadt Schwetzingen

Inhaber eines Familienpasses der Stadt Schwetzingen werden auf den Buslinien 710, 711, 712, 715, 716 und 717 innerhalb der Stadt Schwetzingen (inkl. Stadtteil Hirschacker) unentgeltlich befördert.

1.6 Bad Mergentheim-Card

Die Bad Mergentheim Card gilt während ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer als Fahrschein für Fahrten in allen VRN-Verkehrsmitteln in den Stadtbuslinien 956, 957 und 958 der Stadt Bad Mergentheim.