Teil 4 1. Übergangsregelung zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Die Gemeinden Bad Schönborn, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen und die Städte Östringen (inkl. den Ortsteilen Eichelberg, Odenheim, Schindelberg und Tiefenbach), Philippsburg (inkl. den Stadtteilen Huttenheim und Rheinsheim) und Waghäusel (inkl. den Stadtteilen Kirrlach und Wiesental), gehören sowohl zum Tarifgebiet des KVV als auch zum Tarifgebiet des VRN. Das Gleiche gilt für den gesamten Landkreis Germersheim und auf der Schienenstrecke von Wörth nach Lauterbourg.
Für den Verkehr zwischen den o.g. Orten werden ausschließlich Fahrausweise des KVV ausgegeben. VRN-Fahrausweise für Verbindungen zwischen den o. g. Orten und Zielen im übrigen Tarifgebiet des VRN werden anerkannt.