Teil 1 III. 3.1 Einzel-Tickets
3.1 Einzel-Tickets
3.1.1 Es werden Einzel-Tickets für Erwachsene und für Kinder ausgegeben. Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten für Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
3.1.2 Einzel-Tickets gelten für eine Fahrt und berechtigen zum Umsteigen. Sie sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden.
3.1.3 Entwertete Einzel-Tickets sind nicht übertragbar. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet.
3.1.4 Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzel-Tickets ist unzulässig.
3.1.5 Einzel-Tickets gelten ab Entwertung:
| Preisstufe | Zeit |
| In den lokalen Tarifen und in der Preisstufe 1 | 60 Minuten |
| In den Preisstufen 2, 21 und in den Stadttarifen (HD, MA/LU) | 90 Minuten |
| In den Preisstufen 3 - 5 | 180 Minuten |
| In den Preisstufen 6 - 7 | 360 Minuten |
Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Geltungsdauer zulässig. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt.