Teil 1 III. 3.1 Einzel-Tickets
3.1 Einzel-Tickets
3.1.1 Es werden Einzel-Tickets für Erwachsene und für Kinder ausgegeben. Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten für Kinder bis einschließlich 14 Jahren.
Inhaber einer BahnCard der DB AG (BahnCard 25, 50 und 100) haben die Möglichkeit, einen Einzelfahrschein zu einem besonderen Preis zu erwerben (BC-Ticket siehe Fahrpreistafel).
3.1.2 Einzel-Tickets gelten für eine Fahrt und berechtigen zum Umsteigen. Sie sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden.
3.1.3 Entwertete Einzel-Tickets sind nicht übertragbar. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind nicht gestattet.
3.1.4 Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzel-Tickets ist unzulässig.
3.1.5 Einzel-Tickets gelten ab Entwertung:
Preisstufe | Zeit |
In den lokalen Tarifen und in der Preisstufe 1 | 60 Minuten |
In den Preisstufen 2, 21 und in den Stadttarifen (HD, MA/LU) | 90 Minuten |
In den Preisstufen 3 - 5 | 180 Minuten |
In den Preisstufen 6 - 7 | 360 Minuten |
Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der Geltungsdauer zulässig. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt.