Teil 1 III. 3.3 Tages-Tickets
3.3.1 Das Tages-Ticket wird in folgenden Varianten angeboten:
| Personenzahl | |
| Tages-Ticket | für eine Person sowie deren Familienkinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahren |
| Tages-Ticket Familie | für zwei Personen sowie deren Familienkinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahren |
| Tages-Ticket Gruppe | für bis zu 5 Personen |
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als erwachsene Person berücksichtigt.
3.3.2 Das Tages-Ticket ist zu entwerten, falls es nicht bereits entwertet ausgegeben wird.
3.3.3 Das Tages-Ticket wird für 4 Geltungsbereiche ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich wird durch die Wabe bestimmt, die beim Kauf als Startwabe eingetragen wurde oder in der die Karte entwertet worden ist. Es werden Fahrkarten für folgende Geltungsbereiche ausgegeben:
| Preisstufe | |
| 0, 1 und City (Westpfalz) | |
| Stadttarif Heidelberg, Stadttarif Mannheim/Ludwigshafen |
|
| 2, 21 und 3 | |
| Gesamtes Verbundgebiet |
3.3.4 Das Tages-Ticket berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Das Tages-Ticket gilt vom Zeitpunkt der Entwertung bis 3:00 Uhr des Folgetages. Bei Entwertung an Freitagen oder an Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen gilt das Tages-Ticket bis 6:00 Uhr des Folgetages. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind nur aus fahrplan- oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt.
3.3.5 An Wochenenden erweitert sich die Geltungsdauer bei Entwertung am Samstag bis Montag 3:00 Uhr. Grenzt an das Wochenende direkt ein gesetzlicher Feiertag in mindestens einem der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz, erweitert sich die Geltungsdauer bei Entwertung am Samstag bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr.
3.3.6 An Ostern gilt das Tages-Ticket bei Entwertung am Karfreitag oder Karsamstag oder Ostersonntag bis zum darauffolgenden Dienstag 3:00 Uhr.
3.3.7 Kindergartengruppen in Begleitung können bis zu einer Gruppengröße von 30 Personen mit einem Tages-Ticket Gruppe (für fünf Personen) der entsprechenden Preisstufe die Verkehrsmittel im VRN benutzen. Die regelmäßige Beförderung zwischen Wohnort und dem Kindergarten ist hiervon ausgenommen.
3.3.8 Schulklassen allgemeinbildender Vollzeitschulen können bis zu einer Gruppengröße von 30 Personen inkl. Begleitung mit einem Tages-Ticket Gruppe (für fünf Personen) Preisstufe Verbundgebiet am Gültigkeitstag die Verkehrsmittel im VRN benutzen.
Allgemeinbildende Vollzeitschulen im Sinne dieser tariflichen Regelung sind alle staatlichen oder privaten Schulen sowie Förderschulen jeweils in Vollzeit, die nicht mit einem Berufsabschluss enden.
Ab einer Gruppengröße von 10 Personen ist die Fahrt mind. 10 Werktage im Voraus anzumelden. Eine Beförderung ist nur im Rahmen der vorhandenen Angebotskapazitäten möglich und erst nach Bestätigung des jeweiligen Verkehrsunternehmens.