Teil 1 III. 4.2 Monatskarten (Erwachsene)
4.2.1 Monatskarten werden mit flexiblen Gültigkeitsbeginn angeboten. Diese gelten ab dem 1. Gültigkeitstag bis 12:00 Uhr des gleichen Tages des Folgemonats. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
4.2.2 Analog ausgegebene Monatskarten werden übertragbar ausgegeben. Übertragbare Monatskarten können an eine beliebige Person zur Benutzung weitergegeben werden. Bei übertragbaren Monatskarten gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt nur für den Zeitraum, in dem die Monatskarte beim Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde, das bedeutet, die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes wird für die Erstattung nicht anerkannt.
4.2.3 Abweichend von I. 2. gilt folgende Mitnahmemöglichkeit:
Monatskarten (persönlich und übertragbar) berechtigen montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbeschränkung oder einer weiteren Person und einer unbegrenzten Zahl von Familienkindern/Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren.
Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.
4.2.4 Für den Übergang in die 1. Klasse gilt Ziffer III. 7.2