Teil 1 III. 5.3 Rhein-Neckar-Ticket
5.3.1 Geltung
Das Rhein-Neckar-Ticket ist eine verbundweit gültige, persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte.
5.3.2 Mitnahmeregelung
Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.
5.3.3 Kündigung
Es gilt Ziffer 5.1.3
Wird das Rhein-Neckar-Ticket vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monatsfrist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Verbundgebiet für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des Rhein-Neckar-Tickets nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.