Teil 1 III. 5.5 Rhein-Neckar-Ticket Flex

5.5.1 Geltung

5.5.1.1 Das Rhein-Neckar-Ticket Flex ist eine verbundweit gültige, persönliche (nicht übertragbare), digital ausgegebene Jahreskarte.

5.5.1.2 Das Rhein-Neckar-Ticket Flex berechtigt zu beliebig vielen Fahrten an allen Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz sowie an acht frei wählbaren weiteren Tagen pro Kalendermonat. Jeder dieser 8 Tagesabschnitte ist vor Beginn der ersten Fahrt des jeweiligen Tages zu entwerten. Die Fahrtberechtigung gilt jeweils bis 3:00 Uhr des nächstfolgenden Tages.

5.5.1.3 Nicht genutzte Tagesabschnitte verfallen am Ende jedes Kalendermonats und können nicht ersetzt oder übertragen werden.

5.5.2 Mitnahmeregelung

An allen Tagen, an denen der Ticketinhaber mit dem Rhein-Neckar-Ticket Flex eine Fahrtberechtigung erhalten hat, gilt abweichend von I. 2. folgende Mitnahmeregelung:
Das Rhein-Neckar-Ticket Flex berechtigt montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbeschränkung oder einer weiteren Person und allen Familienkindern/Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren.
Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.

5.5.2 Mitnahmeregelung

Es gilt Ziffer 5.1.3.

Wird das Rhein-Neckar-Ticket Flex vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monatsfrist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte der Preisstufe 2 für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des Rhein-Neckar-Ticket Flex nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.