Teil 1 III. 5.8 Jahreskarte Ausbildung

Das MAXX-Ticket ist eine verbundweit gültige, persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte für Personen in Ausbildung. Es kann nur von Personen erworben werden, die die Voraussetzung nach Anlage 4 der Tarifbestimmungen erfüllen.

5.8.1 Geltung

5.8.1.1 Räumliche Geltung
Das MAXX-Ticket gilt als Jahreskarte im gesamten VRN-Verbundgebiet inklusive der Westpfalz.

5.8.1.2 Zeitliche Geltung
Das MAXX-Ticket gilt ohne zeitliche Einschränkung im gesamten Verbundgebiet (inkl. Westpfalz)

5.8.2 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.

5.8.3 Kündigung

Es gilt Ziffer 5.1.3.

5.8.3.1 Wird das MAXX-Ticket vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats- Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Ausbildung Preisstufe 2 beim MAXX-Ticket und Verbundgebiet beim SuperMAXX-Ticket für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des MAXX-Tickets nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.

5.8.4 Besonderheiten

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.