Teil 1 III 6.1 Semester-Ticket

6.1 Geltung

Das Semester-Ticket erhalten alle Studierenden einer Hochschule, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem VRN getroffen hat. Das Semester-Ticket, oder falls vereinbart, der Studierendenausweis mit entsprechender Kennzeichnung, gilt entweder mit integriertem Lichtbild oder nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis als persönliche Zeitkarte für die Dauer des laufenden Semesters. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.

Das VRN-Semester-Ticket gilt grundsätzlich im gesamten Verbundgebiet.

6.2 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.

6.3 Kündigung

Das Semester-Ticket kann nicht gekündigt werden.

6.4 Erstattung

Eine Erstattung oder Teilerstattung wegen ganz oder teilweise nicht genutzten Fahrten wird nicht gewährt.

6.5 Besonderheiten

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.