Teil 1 Anlage 8
Tarifbestimmungen für das D-Ticket JugendBW (zu III. Wabentarif/Ziffer 5.9.4)
Das D-Ticket JugendBW ist ein Deutschland-Ticket, das aufgrund besonderer Bezugsberechtigungen zu einem reduzierten Preis angeboten wird.
Es gelten die Tarifbestimmungen zum Deutschland-Ticket in der jeweils gültigen Fassung, soweit durch diese Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.
1. Geltungsbereich und Preis
Das D-Ticket JugendBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monatlicher Abbuchung. Das D-Ticket JugendBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle. Der Geltungsbereich des D-Ticket JugendBW entspricht dem Geltungsbereich des Deutschland-Tickets (s. Punkt 2 der Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket). Das D-Ticket JugendBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnahme entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet.
Sofern das D-Ticket JugendBW nicht mit einem Lichtbild ausgestattet ist, gilt es nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem vergleichbaren Identitätsnachweis (z. B. Schülerausweis).
2. Berechtigtenkreis
Berechtigt zum Kauf des D-Ticket JugendBW sind:
- alle Personen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs ohne Ausbildungsnachweis sowie
- alle Personen ab dem 22. Lebensjahr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in Ausbildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen. Hierbei handelt es sich um Berechtigte für Zeitkarten Ausbildung gem. Anlage 4 Ziffer 2 a), b), c), d), e), f) und h).
Sowie zusätzlich für:
- g) Beamtenanwärter*innen des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikant*innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter*innen des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
- i) Personen, die an Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister*innen, Techniker*innen) in Vollzeit teilnehmen.
Die Bezugsberechtigung erlischt mit dem 21. Geburtstag (ohne Ausbildungsnachweis) bzw. 27. Geburtstag (mit Ausbildungsnachweis).
Als Ausbildungsnachweis gilt ein Nachweis über die Eigenschaft der Berechtigten gem. der vorgenannten Punkte a) bis i).
Der Ausbildungsnachweis ist grundsätzlich jährlich einmal gegenüber dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zu erbringen. Der Status Studierender muss jährlich nachgewiesen werden.
Bei der Gruppe der Bezugsberechtigten, die nicht Schüler*innen oder Studierende sind, muss der Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg liegen. Bei Schüler*innen ist stattdessen der Standort der Schule oder der Hauptwohnsitz und bei Studierenden der Standort der Hochschule oder der Hauptwohnsitz maßgebend, die in Baden-Württemberg liegen müssen.
3. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
3.1 Berechtigte können zu jedem ersten eines Monats in ein Abonnement des D-Ticket JugendBW einsteigen. Hierfür muss die schriftliche Bestellung/Online-Bestellung mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bis zum 10. des jeweiligen Vormonats eingegangen sein. Bei der Bestellung bei einem Abocenter im VRN ist zu beachten, dass auch der Standort der Schule bzw. Hochschule im Geltungsbereich des baden-württembergischen Teils des VRN liegen muss. Liegt der Standort der Schule bzw. Hochschule außerhalb Baden-Württembergs, kann die Bestellung bei einem Abocenter im VRN auch dann erfolgen, wenn sich der Hauptwohnsitz im baden-württembergischen Teil des VRN befindet.
Das Abonnement wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit. Es kann nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen zu jedem Monatsende gekündigt werden, ohne dass eine Nachberechnung erfolgt. Der Abovertrag und damit auch die Nutzungsberechtigung enden automatisch zum Ablauf des Monats, in dem die Bezugsberechtigung nicht mehr besteht, ohne dass es einer Kündigung bedarf, frühestens jedoch zwölf Monate nach Beginn des Abovertrages. Der Abonnent ist verpflichtet, den Wegfall der Bezugsberechtigung gegenüber dem jeweiligen Abocenter unverzüglich anzuzeigen.
3.2 Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abonnement bis jeweils zum 10. des Monats zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate die jeweils gültige monatliche Aborate eines Deutschland-Tickets zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet.
Für Studierende entfällt innerhalb des ersten Vertragsjahres bei einer fristgerechten Kündigung die Nachberechnung, wenn nachweisbar eine Nutzung des Deutschland-Tickets nicht möglich ist (z. B. Auslandssemester). Ein solcher nachberechnungsfreier Ausstieg ist zum Semesterende möglich.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Regelungen für Jahreskarten gemäß Teil 1, III. Wabentarif Ziffer 5.1.