Land Baden-Württemberg wählt Modellregionen für Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie aus

Modellkommunen und Land starten Pilotuntersuchungen

Nach dem das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Sommer des letzten Jahres einen Aufruf zu möglichen Modellregionen für einen Mobilitätspass und eine Mobilitätsgarantie in Baden-Württemberg startete, um so mit einem weiteren Baustein zur Mobilitätswende beizutragen, erzeugte dies bei vielen Landkreisen und Städten im Land ein ausgesprochen positives Echo.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu u.a.: „Besonders der Verkehrsbereich muss einen wesentlichen Beitrag leisten. Der Mobilitätspass und die Mobilitätsgarantie sind hier ganz zentrale Maßnahmen. Baden-Württemberg habe es sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden“. Der Minister fügte hinzu: „Die Finanzierung der dringend erforderlichen massiven Angebotsausweitung bei Bus und Bahn kann nur als gemeinsame Kraftanstrengung aller verantwortlichen Akteure – Bund, Land und Kommunen – gelingen. Nur in guter Partnerschaft und im Dialog mit den Kommunen können diese Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden. Daher freue ich mich über das Engagement und die große Bereitschaft der Modellkommunen, zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs auch neue Wege zu gehen.“

Als Modellregion wurden u.a. der Rhein-Neckar-Kreis zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ausgewählt. Im Rahmen einer ersten digitalen Auftaktveranstaltung haben das Verkehrsministerium und die Modellkommunen am Mittwoch, 9. Februar, offiziell die gemeinsame Arbeit an den Projekten aufgenommen.

Der VRN erklärte stellvertretend, dass an einer Untersuchung zur Einführung eines Mobilitätspasses und einer Mobilitätsgarantie neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch die Städte Mannheim und Heidelberg mit einbezogen werden. Für den VRN, ein über die Metropolregion Rhein-Neckar hinaus ländlich geprägter Verkehrsverbund, ist es selbstverständlich, in diesem Zusammenhang auch Antworten auf Fragen der ländlichen Regionen zu finden. Welche diese sein werden, wird sich im Rahmen einer Begutachtung klären, die zeitnah und in Abstimmung mit den Beteiligten beauftragt werden soll.

Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vorhaben sollen Fragen im Rahmen des Projektes gemeinsam mit den Modellkommunen und den Kommunalen Landesverbänden geklärt werden. Beim Mobilitätspass betrifft dies insbesondere Umsetzungskonzeptionen sowie die Einschätzung der Einnahmepotenziale zum Ausbau des ÖPNV und die Kosten-Nutzen-Relation für die Bürgerinnen und Bürger. Bei der Mobilitätsgarantie im öffentlichen Verkehr ist ebenfalls noch die Ausgestaltung zu klären. Dazu braucht es insbesondere Erkenntnisse über die Kosten sowie eine gesicherte Finanzierung.

Hintergrundinformationen

Mobilitätspass

Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen gesetzlich die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Mittel für den für die ambitionierten Ausbauziele des ÖPNV zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. In einem im Auftrag des Verkehrsministeriums erarbeiteten Gutachten wurden bereits drei Varianten eines Mobilitätspasses untersucht. Dabei müssen jeweils Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune („Bürgerticket“), Kfz-Halter und -Halterinnen in einem festgelegten Gebiet („Nahverkehrsabgabe) oder Kfz-Nutzende auf definierten Straßen („Straßennutzungsgebühr“) eine verpflichtende Abgabe (Gebühr bzw. Beitrag) leisten. Als Gegenleistung ist ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe vorgesehen, welches beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Doppelzahlungen sollen für Pendlerinnen und Pendler beim Mobilitätspass ausgeschlossen werden. Auch soziale Gesichtspunkte werden berücksichtigt. So sollen etwa Ausnahmen für Azubis, Studierende oder ALG II-Empfängerinnen und -Empfänger möglich sein.

Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie als Leitbild soll den öffentlichen Personennahverkehr mit einem verlässlichen Angebot von 5 bis 24 Uhr aufwerten und damit einen deutlichen Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahn setzen. Alle Orte sollen zu den gängigen Verkehrszeiten im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum alle 30 Minuten angebunden sein. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Menschen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen künftig sicher sein können, dass sie mit Bus und Bahn gut angebunden sind. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass diese Mobilitätsgarantie in einer ersten Stufe innerhalb der beruflichen Hauptverkehrszeit bis 2026 erreicht sein soll. Der ambitionierte Ausbau lässt sich in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage wirtschaftlich tragfähig und ökologisch sinnvoll nur mit flexiblen und nachfrage gesteuerten On-Demand-Angeboten (Kleinbussen, Anruf-Sammel-Taxis etc.) realisieren. In Vorbildregionen vor allem in der Schweiz und in Vorarlberg werden mit einem deutlich dichteren Fahrplan und gutem Taktangebot im städtischen und im ländlichen Raum deutlich mehr Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt als in vergleichbaren Regionen in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/