Erstattungen
Erstattungen im VRN
VRN-Fahrscheine, die nicht oder nur teilweise genutzt wurden, können auf Antrag vom ausgebenden Verkehrsunternehmen erstattet werden.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei Ausschluss von der Beförderung, wenn ein Fahrgast, der im Besitz eines gültigen Fahrscheines für die 1. Klasse ist, keine Sitzplatz in der 1. Klasse findet oder für verlorene bzw. abhanden gekommene Fahrscheine.
Voraussetzungen für eine Erstattung
- Vorlage des zu erstattenden Fahrscheins im Original;
- Nutzung und Rückgabezeitpunkt;
- Erstattungsbetrag muss höher als 2 Euro sein (sofern die Erstattung nicht auf Grund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu verantworten hat)
Erstattungsanträge müssen unverzüglich gestellt werden, spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrscheins. Für die Berechnung der Erstattungssumme ist bei Zeitkarten der Rückgabezeitpunkt entscheidend (Poststempel oder Rückgabe in einem Kundencenter). Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gilt der eingetragene Zeitpunkt (aber nicht bei übertragbaren Zeitkarten).
Weitere Informationen
Eisenbahnverkehr
Seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009 gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungen, die bei Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, gibt es im VRN die Mobiltitätsgarantie für Zeitkarteninhaber.
Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch
- Besitz einer für die verspätete/ausgefallene Fahrt gültigen Fahrkarte zum Ereigniszeitpunkt;
- es können nur Verspätungen oder Ausfälle von Zügen der teilnehmenden Eisenbahnen berücksichtigt werden;
- Entschädigungssumme muss mindestens 4 Euro betragen
Verspätung am Zielbahnhof | Entschädigung |
ab 60 Minuten | 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt |
ab 120 Minuten | 50 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt |