Teil 1 III. 7.7 Mitnahme von Sachen

7.7.1 Fahrräder

7.7.1.1 Die Fahrradmitnahme im VRN ist grundsätzlich kostenlos. Sofern die Fahrradmitnahme nicht ausgeschlossen ist (vgl. Abs. 3), ist montags bis freitags an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr ein Einzel-Ticket Fahrrad oder eine Monatskarte Fahrrad gemäß Preistafel zu lösen. Das Einzel-Ticket Fahrrad und die Monatskarte Fahrrad berechtigen im Rahmen der bestehenden Regelungen der Verkehrsunternehmen gemäß § 11 und Anlage 1 der Beförderungsbedingungen zur Mitnahme eines Fahrrades.

7.7.1.2 Inhaber einer BahnCard 100 können in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der DB Normalspur ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

7.7.1.3 Die Fahrradmitnahme kann ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Näheres hierzu regelt die Anlage zu den Beförderungsbedingungen - „Besondere Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme“.

7.7.2 Sonstige Sachen

Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, ein Paar Ski, ein Rodelschlitten und sonstige Sachen können unentgeltlich mitgeführt werden.