Foto- und Drehgenehmigung
Wenn Sie im Bereich des VRN filmen oder fotografieren möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Fahrzeuge der Verkehrsunternehmen können Sie im öffentlichen Verkehr (oberirdisch) ohne Sondergenehmigung fotografieren (bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre von Personen). Für Aufnahmen in Fahrzeugen, in Bahnhofsgebäuden, an Bahngleisen oder an Haltestellen benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Betreibers.
Der VRN kann keine Drehgenehmigungen erteilen, da er nicht der Betreiber der Fahrzeuge und auch nicht der Eigentümer von Bahnhöfen und Haltestellen ist. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Verkehrsunternehmen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden.