Tarifbestimmungen (1/2024)
Teil 1: Allgemeine Tarifbestimmungen
I. Geltungsbereich und Grundlagen der Preisbildung
1. Geltungsbereich
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen von der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar erfassten Verkehrsleistungen.
Die in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitte mit ihrem jeweiligen Verkehrsangebot sowie die darüber hinaus für Fahrscheine des Verbundtarifs zugelassenen Verkehrsmittel ergeben sich aus den aktuell gültigen Verbundfahrplänen und Waben- und Liniennetzplänen.
Informationen zu den Verbundpartnern bzw. Verkehrsunternehmen unter:
• www.vrn.de
• https://www.vrn.de/service/kontakt/verkehrsunternehmen/index.html
• VRN-Broschüre „Tarif-Info“: Verbundpartner
2. Grundlagen der Preisbildung
Die Preisbildung erfolgt in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen der digitalen bzw. analogen Vertriebstechnik nach zwei grundlegenden Berechnungsmethoden:
Im digitalen Luftlinientarif ist für die Preisbildung die zurückgelegte Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel maßgeblich.
Im analogen Wabentarif ist für die Preisbildung der Tarifraum in Flächenzonen (Waben) eingeteilt. Maßgeblich für die Preisberechnung ist hier die Anzahl der durchfahrenen Waben.
Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Begleitperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert.
II. Luftlinientarif
1. Fahrtberechtigung
2. Fahrpreis für den Hauptnutzer
3. Fahrpreis für Mitfahrer
4. Fahrpreis für Kinder
5. Kaufzeitpunkt und Geltungsdauer
6. Erstattung
7. Abrechnung
III. Wabentarif
1. Fahrtberechtigung
2. Fahrpreis
3. Fahrscheine im Gelegenheitsverkehr
4. Monatskarten
5. Jahreskarten
6. Semester-Tickets
7. Besondere Fahrpreise/Fahrscheine
Anlagen zu Teil 1 - Allgemeine Tarifbestimmungen
- Anlage 1. Linien und Linienabschnitte, die aus dem Verbundraum aus- und wiedereinbrechen und auf denen bei durchgehender Abfertigung der Verbundtarif anzuwenden ist
- Anlage 2 Besondere und ergänzende Bestimmungen für die Ausgabe von Fahrscheinen
- Anlage 3 Abweichungen von der Wabentarifsystematik
- Anlage 4 Berechtigte für Zeitkarten im Ausbildungsverkehr
- Anlage 5 Anerkennung von Schienenfahrausweisen
- Anlage 6 In den Verbundraum ein- oder aus dem Verbundraum ausbrechende Linien
- Anlage 7 Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket (zu III. Wabentarif/Ziffer 5.9)
- Anlage 8 Tarifbestimmungen für das D-Ticket JugendBW (zu III. Wabentarif/Ziffer 5.9)
Teil 2: Besondere Angebote
Der VRN kann besondere tarifliche Angebote mit zeitlich und/oder räumlich begrenzter Geltung anbieten. Ermäßigungsumfang und Verkaufsbedingungen werden jeweils besonders bekannt gegeben. Die Angebote gelten gemäß Ziffer 1 der VRN-Tarifbestimmungen.
- 1. Regional begrenzte Angebote
- 2. Kombi-Tickets
- 3. Verbundüberschreitende Angebote
- 4. Sonstige Angebote
- Anlage 1 - Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket
- Anlage 2 - Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen
- Anlage 3 - Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Seniorenticket Hessen
Teil 3: Umwegfahrtenregelung
Teil 4: Übergangstarif/Übergangsregelungen
- 1. Übergangsregelung zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
- 2. Übergangsregelung mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
- 3. Übergangsregelung mit dem Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN)
- 4. Übergangsregelung mit der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (HNV)
- 5. Übergangsregelung zur Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB)
- 6. Übergangsregelung zum Landkreis Würzburg und Stadt Würzburg (VVM)
- 7. Übergangsregelung zum Landkreis Ansbach
- 8. Übergangsregelung zum Département Bas-Rhin
- 9. Übergangsregelung zum Saarland